22.03.2021: Gemäß § 1c Absatz 1 Nr. 5 CoronaVO des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit § 20 Absatz 5 CoronaVO des Landes Baden-Württemberg ist der Einzelunterricht als Präsenzunterricht möglich, solang am Unterrichtsort seit mindestens 3 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz unterhalb eines Grenzwertes von 100 / 100.000 Einwohner vorherrscht und durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt festgestellt und bekannt gemacht wurde. Soweit die 7-Tage-Inzidenz für Mannheim diesen Grenzwert übersteigt, die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis meines Wohnortes diesen Grenzwert aber unterschreitet, biete ich Präsenzunterricht an meinem privaten Wohnsitz in 69259 Wilhelmfeld (Landkreis Rhein-Neckar) an. Weitere Informationen auf Anfrage.
Auf Grund der Höhe der einschlägigen Werte in Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis bleiben die Erleichterungen ohne Wirkung.