Präsenzunterricht vorübergehend nicht möglich (Lockdown)
Gemäß § 1 d Absatz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 CoronaVO des Landes Baden-Württemberg ist die Erteilung von Präsenzunterricht bis auf Weiteres nicht möglich.
- Gesangsunterricht findet nicht statt!
- Probestunden finden nicht statt!