24.04.2021: Gemäß CoronaVO des Landes Baden-Württemberg ist der Einzelunterricht als Präsenzunterricht weiterhin nur möglich, solang am Unterrichtsort seit mindestens 3 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz unterhalb eines Grenzwertes von 100 / 100.000 Einwohner vorherrscht. Alle weiteren Informationen auf Anfrage.